Deutsche Reiterliche Vereinigung

Jahresturnierlizenz und Schnupperlizenz für Reiter und Fahrer

Welche Lizenz brauche ich für meinen Turnierstart?

Wer mit seinem Pferd an einem Turnier teilnehmen will, muss als Reiter oder Fahrer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Turnierteilnahme richten sich zunächst danach, ob man in Wettbewerben gemäß WBO oder in Leistungsprüfungen gemäß LPO starten möchte (mehr zur Unterscheidung von Wettbewerben und Leistungsprüfungen).

Mit Hilfe der Jahresturnierlizenz dokumentiert die FN erbrachte Qualifikationen wie Reitabzeichen und Erfolge und ordnet sie einer bestimmten Person zu. So wird auch überprüft, auf welchem Niveau ein Turnierteilnehmer starten möchte und ob er tatsächlich nur in den Prüfungen antritt, für die er aufgrund seiner Qualifikation und Erfolge zugelassen ist. Die Jahresturnierlizenz ist die rechtliche Verbindung zwischen Pferdesportler und Verband. Mit dem Antrag auf eine Jahresturnierlizenz und der jährlichen Fortschreibung akzeptieren die Turnierteilnehmer das Regelwerk und die Aufgabenhefte. Damit gelten für jeden Turnierteilnehmer die gleichen Regeln. Das sorgt für Chancengleichheit. 

Teilnahme an Turnieren nach WBO

Für die Teilnahme an Wettbewerben gemäß WBO wird keine Lizenz benötigt. Allerdings haben einige Landesverbände in ihren Bestimmungen festgelegt, dass eine Mitgliedschaft in einem Reit- oder Fahrverein erforderlich ist.

Teilnahme an Turnieren nach LPO

Für den Start in Leistungsprüfungen gemäß LPO wird eine Schnupperlizenz oder Jahresturnierlizenz benötigt. Die Schnupperlizenz berechtigt nur zum Start in der Klasse E, ab Leistungsprüfungen der Klasse A ist eine Jahresturnierlizenz erforderlich. Das Pferd muss als Turnierpferd eingetragen sein.

Schnupperlizenz mit Leistungsklasse 7

Die Schnupperlizenz (Leistungsklasse 7) berechtigt nur zum Start in der Klasse E. Der angehende Turnierreiter muss Mitglied in einem Reitverein sein, ein Reitabzeichen wird nicht benötigt. Die FN stellt die Schnupperlizenz im ersten Jahr kostenlos aus, danach kann sie kostenpflichtig beliebig oft fortgeschrieben werden. Reiter, die in der Vergangenheit bereits Inhaber einer Jahresturnierlizenz waren, können keine Schnupperlizenz beantragen. Der Weg zur Schnupperlizenz:

Jahresturnierlizenzen

Wer an Leistungsprüfungen der Klasse A und höher teilnehmen möchte, benötigt eine Jahresturnierlizenz mit der entsprechenden Leistungsklasse. Wird die Jahresturnierlizenz zum ersten Mal beantragt, erfolgt die Einstufung in eine Leistungsklasse je nach eingereichtem Reit-/Fahrabzeichen (mehr zur Leistungsklasseneinteilung nach Abzeichen). In der Jahresturnierlizenz sind die jeweilige Leistungsklasse des Turnierteilnehmers, seine Ranglistenpunkte und die Startmöglichkeit für offene bzw. geschlossene Prüfungen vermerkt.

Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6

Wer das Reit-/Fahrabzeichen 5 besitzt und Mitglied in einem Verein ist, erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten. Der Weg zur Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6:

Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 5 bis 1

Wer das Reit-/Fahrabzeichen 4 besitzt, erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 5 und kann in den Klassen A und L starten (im Fahren Klasse A und M). Erst ab der Leistungsklasse 4 ist die Einstufung sowohl über Reit-/Fahrabzeichen als auch über Turniererfolge möglich (mehr zur Leistungsklasseneinteilung nach Erfolgen). Der Weg zur Jahresturnierlizenz ab Leistungsklasse 5:

Die Leistungsklassen 2 und 1 können ausschließlich über Turniererfolge erreicht werden.

Verlängerung der Jahresturnierlizenz und Schnupperlizenz

Am Ende des Jahres erhalten alle Reiter/Fahrer mit einer Jahresturnierlizenz oder Schnupperlizenz per E-Mail eine Benachrichtigung und können dann über Nennung Online ihre Lizenz verlängern. Wer seine Jahresturnierlizenz oder Schnupperlizenz länger als drei Jahre nicht mehr fortgeschrieben hat, muss diese neu beantragen. Aber keine Sorge, ein einmal erworbenes Reitabzeichen verfällt nie.

Infografik Turniereinstieg - Quelle: FN

Ihr Ansprechpartner

Ralf Sennhenn

Leitender Sachbearbeiter

Tel: 02581/6362-118
Fax: 02581/6362-590

rsennhenn@fn-dokr.de

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