Deutsche Reiterliche Vereinigung

Gesundheitsvorsorge: Pferde richtig impfen

Neben pferdegerechter Haltung und Fütterung spielt die Gesundheitsvorsorge eine wichtige Rolle für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Pferdes. Nur noch selten leben Pferde in konstanten Pferdebeständen, sondern verlassen für Ausritte, Training oder Turnier den Stall und treffen in der Regel auch auf andere Pferde. Durch Ausflüge oder Transporte wird das Immunsystem gefordert und die Wahrscheinlichkeit, mit neuen Krankheitserregern in Kontakt zu kommen, steigt. Auch Menschen können Krankheitserreger von einem Stall in den nächsten tragen. Eine Möglichkeit, sein Pferd und damit weitere Pferde vor Infektionskrankheiten zu schützen, ist die Impfung.

Was bedeutet Impfen?

Impfen, im Sinne der Schutzimpfung, ist eine der ältesten medizinischen und zugleich erfolgreichsten prophylaktischen Maßnahmen, um Infektionen und Erkrankungen zu verhindern, auch wenn es um die Kontrolle und die Unterbindung der Ausbreitung von bakteriellen oder viralen Infektionen geht. Impfen ist eine wichtige Maßnahme, um die Gesundheit von Pferden zu erhalten. Prof. Dr. Klaus Osterrieder, Veterinärvirologe an der Freien Universität Berlin, stellt dazu klar: „Aus meiner Sicht ist es unethisch, sein Pferd nicht impfen zu lassen und ihm damit den Schutz vor Infektionskrankheiten zu verwehren.“

Was passiert bei der Impfung?

Pferde haben wie alle Säugetiere ein Immunsystem, das sie vor Krankheitserregern schützt, die in den Körper eindringen. Zum einen wendet dieses System die Bildung von Antikörpern und Abwehrzellen als eine Abwehrstrategie an, zum anderen kann das Immunsystem Gedächtniszellen bilden, so dass es die gleichen Erreger monate- bis jahrelang nach einer Infektion noch erkennen und bekämpfen kann. Diese Fähigkeit ist die Grundlage für das Impfen. Die Impfung „trainiert“ das Immunsystem zur Abwehr gegen spezifische Krankheitserreger, indem abgeschwächte oder abgetötete Erreger oder deren Bestandteile per Impfung in den Körper verbracht werden, auf die dieser mit entsprechenden Abwehrmechanismen reagiert. Es werden gezielt Antikörper gegen den Erreger gebildet.

Wie wird geimpft?

Grundvoraussetzung für einen wirksamen Impfschutz ist eine korrekt durchgeführte Grundimmunisierung. Sie besteht in Abhängigkeit von der Krankheit, gegen die geimpft werden soll, sowie vom verwendeten Impfstoff meist aus drei Impfungen (Grundimmunisierung 1 bis 3 = G1 bis G3). Aufgrund der Immunverhältnisse des Saugfohlens sollte die Grundimmunisierung mit allen derzeit verfügbaren Impfstoffen nicht vor dem abgeschlossenen sechsten Lebensmonat erfolgen.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) veröffentlicht regelmäßig die „Leitlinien zur Impfung von Pferden“. Hier wird genau empfohlen, in welchen Abständen Pferde gegen welche Krankheiten geimpft werden sollten. Daneben gibt es die Impfvorschriften der LPO für Turnierpferde.

Impfempfehlung für Pferde gemäß der StIKo Vet

  Tetanus Influenza Herpes
Grundimmunisierung

Erste Impfung im Alter von 6 Monaten

Zweite Impfung 4 bis 6 Wochen nach erster Impfung

Dritte Impfung 12 bis 14 Monate nach zweiter Impfung

Erste Impfung im Alter von 6 Monaten

Zweite Impfung 4 bis 6 Wochen nach erster Impfung

Dritte Impfung 5 bis 6 Monate nach zweiter Impfung

Erste Impfung im Alter von 6 Monaten

Zweite Impfung 4 bis 6 Wochen nach erster Impfung

Dritte Impfung 5 bis 6 Monate nach zweiter Impfung

Auffrischungsimpfung Wiederholungsimpfungen im Abstand von 2-3 Jahren* (ggfs. Impfentscheidung nach Antikörper-Schnelltest) Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten** Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten

Bitte beachten Sie auch die Infos zur Influenza-Impfpflicht für Turnierpferde!

* je nach Impfstoffhersteller
** Bei Pferden mit einer geringen Influenzavirusexposition, die regelmäßig geimpft und weder bei Turnieren noch bei anderen Veranstaltungen mit größeren Pferdeansammlungen aus verschiedenen Beständen (z.B. Wanderreiten) eingesetzt werden, kann ein Intervall bis zu 12 Monaten ausreichend sein. Bei einer jährlichen Impfung ist es laut Empfehlung der StIKo besonders wichtig darauf zu achten, dass ein möglichst aktueller Influenza-Impfstoff verwendet wird.

Was ist beim Impfen zu beachten?

Für einen wirksamen Impfschutz sind die vorgegebenen Impfintervalle einzuhalten. Damit der Körper des Pferdes auf die Impfung mit der optimalen Immunantwort reagieren kann, dürfen nur gesunde Tiere geimpft werden. Vor der Impfung ist das Pferd daher vom Tierarzt zu untersuchen und die Impffähigkeit festzustellen. Prinzipiell sollten Entwurmungen vor den Impfungen erfolgt sein. Nach der Impfung soll das Pferd einige Tage nur leicht bewegt werden.

Welche Impfungen müssen gemäß StIKo Vet bei Pferden müssen sein?

Es gibt drei Impfungen, die ein Muss für Pferde sind: Die Impfungen gegen Tetanus, Influenza und Herpes. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ein aus Tierärzten und Forschern zusammengesetztes Expertengremium, bezeichnet diese drei Impfungen beim Pferd als so genannte „Core-Impfungen“, die jedes Pferd bekommen sollte. Für Turnierpferde ist die Impfung gegen Influenza gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) Pflicht, die Impfung gegen das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) wird gemäß LPO empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Ob noch weitere Impfungen sinnvoll sind, gilt es, mit dem Tierarzt abzustimmen. In bestimmten Regionen Deutschlands wird eine Impfung gegen das West-Nil-Virus angeraten (siehe unten). Ein anderes Beispiel ist die Impfung gegen Pilz, die betroffenen Pferden, neben anderen Maßnahmen, helfen kann, wieder gesund zu werden und nicht erneut an Pilz zu erkranken.

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Wie sicher sind Impfstoffe, welche Nebenwirkungen können auftreten?

Die Hürden zur Zulassung eines Impfstoffes sind sehr hoch. Viele Voruntersuchungen, die über mehrere Jahre angefertigt werden müssen, sind erforderlich. Dabei spielen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes eine zentrale Rolle. Der Prozess von der Einreichung bis zur Marktzulassung eines Impfstoffes kann sich über ein bis zwei Jahre hinziehen. Durch den aufwendigen Zulassungsprozess wird sichergestellt, dass ein zugelassener Impfstoff auch ein sicherer Impfstoff ist.

Trotzdem bleibt jede Impfung ein medizinischer Eingriff, der nicht immer ohne Nebenwirkungen verläuft. So können Impfungen bei einigen Pferden Symptome wie Schwellungen, Abgeschlagenheit oder in manchen Fällen Fieber verursachen. Auch wenn die Symptome im Regelfall innerhalb weniger Tage abklingen, rücken sie beim Ausbleiben von Seuchen in den Vordergrund: Wenn die Impfung funktioniert, tritt die Krankheit nicht auf. Die Nebenwirkungen bleiben dagegen bestehen. Dennoch kann man mit einer Impfung sein Pferd vor schwersten Erkrankungen schützen oder eine ganze Population vor einer schlimmen Seuche bewahren. Darüber hinaus sind Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen offiziell zu melden. Der Tierhalter hat in diesem Zusammenhang das Recht und die Möglichkeit auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts eine Meldung über unerwünschte Arzneimittelwirkungen abzugeben: nebenwirkungen.bund.de

Spezialfall Zuchtstute

Für den Schutz der Stute selbst vor einer Erkrankung und zur Vorbeugung einer Fehlgeburt ist es unerlässlich, dass diese gegen Tetanus, Influenza und Herpes geimpft ist. Über die Biestmilch werden zudem die lebenswichtigen Antikörper direkt nach der Geburt auf das Fohlen übertragen. Daher muss eine Stute vor dem Zuchteinsatz eine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten und in der Folge gemäß den Vorgaben geimpft werden. Für die Zeit der Trächtigkeit empfiehlt die StIKo Vet zusätzlich folgende Auffrischungsimpfungen:

Influenza-Impfung bei Zuchtstuten

Herpes-Impfung bei Zuchtstuten

Impfung im 4. bis 5. Monat der Trächtigkeit
und
Impfung im 10. bis 11. Monat der Trächtigkeit

Lebendvakzine gegen EHV-1:
Impfung im 4. bis 5. Monat der Trächtigkeit
und
Impfung im 8. Monat der Trächtigkeit

oder

Inaktivierte Vakzine gegen EHV-1+4:
Impfung im 5. Monat der Trächtigkeit
und
Impfung im 7. Monat der Trächtigkeit
und
Impfung im 9. Monat der Trächtigkeit

Ihr Ansprechpartner

Diana Muennich

Sekretariat

Tel: 02581/6362-390
Fax: 02581/6362-543

dmuennich@fn-dokr.de

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