Deutsche Reiterliche Vereinigung

Influenza-Impfung bei Pferden

Schutz vor Pferdegrippe

Die Influenza (Pferdegrippe) ist eine Virus-Erkrankung des gesamten Atmungsapparates. Sie ist hoch ansteckend und gefährdet ganze Bestände vor allem nicht oder nicht korrekt geimpfter Pferde. Die Symptome sind starker Husten, hohes Fieber, Nasenausfluss und geschwollene Lymphknoten. Im Extremfall führt die Influenza zu chronischem Husten und bleibenden Schäden der Lunge. Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Alljährlich erkranken Pferde auf Grund einer Infektion mit diesen Viren, zumeist handelt es sich in diesen Fällen um nicht geimpfte Pferde.

Die Influenzaviren besitzen die Fähigkeit, ihre immunogenen Eigenschaften von Zeit zu Zeit zu verändern. Daher werden die in den Impfstoffen enthaltenen Virenstämme regelmäßig mit den Virenstämmen abgeglichen, die im Feld zu Infektionen führen, damit die Impfstoffe gegebenenfalls angepasst werden können. Zurzeit ist in Deutschland ein Impfstoff verfügbar, der beide aktuell von der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) empfohlenen Influenza-Stämme enthält.

Influenza-Impfpflicht für Turnierpferde

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Der Grund ist einfach: Die Impfung gegen Influenzavirusinfektionen ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die einzige Maßnahme, um die Infektion, das Auftreten der Erkrankung und deren Ausbreitung zu verhindern. Geregelt ist die Impfvorschrift in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), § 66 Allgemeine Teilnahmebeschränkungen von Pferden (1.7). Nähere Informationen zum vorgeschriebenen Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen, z.B. wie die Grundimmunisierung gegen das Influenzavirus durchzuführen ist und in welchen Abständen Wiederholungsimpfungen notwendig sind, finden sich in den Durchführungsbestimmungen zu § 66.1.7 LPO.

Impfschema für die Influenza-Impfung bei Pferden
Impfungen gegen Influenza für Turnierpferde gemäß LPO:
Grundimmunisierung Besteht aus drei Impfungen:
Zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 70 Tage nach der ersten Impfung
Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung
Auffrischungsimpfung Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen


Alle Pferde, die bisher nicht gegen Influenza geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Influenzaviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.

Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

Welche Impfungen sind für den WBO-Bereich notwendig?
Die Impfvorschrift der WBO findet sich in Regel 14.4 sowie im Teil III der WBO. Diese Regel besagt, dass bei Veranstaltungen, bei denen sowohl Leistungsprüfungen (LP) nach LPO als auch Wettbewerbe (WB) nach WBO ausgeschrieben werden, die Impfbestimmungen gemäß Durchführungsbestimmungen der LPO gelten (Durchführungsbestimmungen zu § 66.1.7 LPO). Teilnehmende Pferde, Ponys und andere Equiden müssen in diesem Fall also gegen Influenza geimpft sein.

Ob Pferde, Ponys und andere Equiden, die an reinen breitensportlichen Veranstaltungen (d.h. an Turnieren ausschließlich mit Wettbewerben der WBO und ohne Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, gegen Influenza geimpft sein müssen, richtet sich nach den „Besonderen Bestimmungen“ des zuständigen Landesverbands bzw. der zuständigen Landeskommission. Zusätzlich gelten die Vorgaben in der Ausschreibung des Veranstalters.

Ihr Ansprechpartner

Diana Muennich

Sekretariat

Tel: 02581/6362-390
Fax: 02581/6362-543

dmuennich@fn-dokr.de

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Stand: 15.04.2024