Deutsche Reiterliche Vereinigung

Richter und Parcourschefs

Turnierfachleute im Pferdesport

Kein Turnier ohne Turnierfachleute: Richter und Parcourschefs zählen zu den wichtigsten Personen auf einer Pferdesportveranstaltung. Sie bewerten die Vorstellung der Turnierteilnehmer, sorgen für angemessene Anforderungen im Parcours und kontrollieren die Einhaltung der Regeln. Für diesen Job erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung, stehen am Wochenende früh auf und sind oft bis in die späten Abendstunden auf dem Turnier. Wer als Richter oder Parcourschef auf dem Turnier tätig werden will, muss aber nicht nur Leidenschaft für den Pferdesport und das Turniergeschehen mitbringen, sondern auch eine hohe fachliche Qualifikation. Welche Voraussetzungen für die einzelnen Funktionen notwendig sind, regelt die Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO).

Der Prüfer Breitensport ist Sachverständiger bei breitensportlichen Veranstaltungen nach Wettbewerbs-Prüfungsordnung (WBO). Er unterstützt und berät bei technischen sowie organisatorischen Fragen und veranlasst etwaige Änderungen im Ablauf und/oder Aufbau. Bei reinen Breitensportveranstaltungen obliegt ihm das endgültige Entscheidungsrecht bei Fragen zur Zulassung der Ausrüstung bei Reiter und Pferd. Bei Wettbewerben, die im Sinne der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) durchgeführt werden, bei WBO/LPO-gemischten Veranstaltungen und bei WBO-Wettbewerben Teil II 2.1 unterstützt er im vorgenannten Sinne die Richter. Der Prüfer Breitensport kann im Reiten, Fahren oder Voltigieren absolviert werden.

Detaillierte Informationen im Merkblatt zum Prüfer Breitensport.

Die Ausbildung zum Richter beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter. Voraussetzung für die Berufung auf die Richteranwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission.

Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Richter ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 21. Lebensjahres, eine einwandfreie charakterliche Haltung und Führung und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate. Je nach Disziplin müssen eine erfolgreiche Trainerprüfung, Eigenerfolge sowie die Teilnahme am Eingangsseminar und Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden. Detaillierte Angaben dazu sind in den Merkblättern zu finden:

Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Richter Westernreiten:

  • Vollmitgliedschaft in der EWU
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate)
  • weitere Nachweise zu Abzeichen, Eigenerfolgen und Teilnahme an Vorbereitungsseminar

Detaillierte Informationen dazu im Merkblatt zum Richter Westernreiten.

 

Die Ausbildung und Anerkennung von Richtern und Prüfern im Distanzreiten regelt der Verein Deutscher Distanzreiter und -fahrer e. V. (VDD)

Der Richter Zucht und sein Ausbildungsgang sind geprägt durch die Rassenvielfalt, diedurch den jeweiligen Zuchtverband betreut wird. Der Richter Zucht wird z.B. tätig bei Eintragungsveranstaltungen, Schauen der Züchtervereinigungen etc., also Veranstaltungen, bei denen Pferde an der Hand und im Freilaufen sowie im Freispringen zu beurteilen sind. Weitere Informationen, Termine und mehr...

Detaillierte Informationen zur Ausbildung im Merkblatt zum Richter Pferdezucht.

Die Ausbildung zum Parcourschef beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Parcourschefanwärter. Voraussetzung für die Berufung auf die Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission.

Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Parcourschef Reiten und Gelände ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 21. Lebensjahres, eine einwandfreie charakterliche Haltung und Führung und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate. Außerdem müssen eine erfolgreiche Prüfung zum Trainer, Pferdewirt oder Eigenerfolge sowie die Teilnahme am Eingangsseminar und Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden.

Detaillierte Informationen im Merkblatt zum Parcourschef Reiten.

Die Ausbildung zum Parcourschef beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Parcourschefanwärter. Voraussetzung für die Berufung auf die Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission.

Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Parcourschef Fahren ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 21. Lebensjahres, eine einwandfreie charakterliche Haltung und Führung und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate. Außerdem müssen eine erfolgreiche Abzeichen-  und/oder Trainerprüfung, Eigenerfolge sowie die Teilnahme am Eingangsseminar und Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden.

Detaillierte Informationen im Merkblatt zum Parcourschef Fahren.

Ihr Ansprechpartner

Reinhard Milchers

Tel: 02581/6362-231
Fax: 02581/6362-7231

rmilchers@fn-dokr.de

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Stand: 20.01.2023