Deutsche Reiterliche Vereinigung
30.03.2022 | 10:00 Uhr | Uta Helkenberg

Schulpferde-Champions gesucht

FN und Effol belohnen Schulpferdeeinsatz im Turniersport

Warendorf (fn-press). Auch viele Schulpferdereiter möchten sich einmal auf einem Turnier mit anderen messen. Im Rahmen der Schulpferde-Initiative 2021/2024 möchte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) gemeinsam mit dem DOKR-Ausrüster Effol daher Turnierveranstalter motivieren, ein bis zwei ihrer Wettbewerbe beziehungsweise Prüfungen mit einer Sonderwertung für Schulpferdereiter auszuschreiben. Gefördert werden können bis zu 100 Siegerehrungen mit Ehrenpreisen in Höhe von 100 Euro je Siegerehrung und einem Schleifensatz.

Teilnahmeberechtigt sind alle Pferdesportvereine und -betriebe mit Sitz in Deutschland, die Mitglied im Landespferdesportverband sind und im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Oktober 2022 im Rahmen ihrer LPO/WBO-Veranstaltungen oder einer rein breitensportlichen Veranstaltung Sonderwertungen für Schulpferdereiter ausschreiben möchten. Bewerbungsunterlagen und detaillierte Informationen gibt es unter www.pferd-aktuell.de/schulpferde-champions. Bewerbungsschluss ist der 16. Mai.

Im Rahmen der Sonderwertung sind ausschließlich Schulpferdereiter auf Schulpferden teilnahmeberechtigt, das heißt die Pferde dürfen nicht im Besitz des Teilnehmers / der Familie des Teilnehmers sein und müssen entweder im direkten Besitz des Reitvereins oder -betriebes des Reitschülers stehen oder es sind Privatpferde, die regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) unter verschiedenen Reitern im Schulbetrieb eingesetzt werden. Aus Gründen der Chancengleichheit dürfen Teilnehmer mit Reitbeteiligungen an Schul- oder Privatpferden nicht mehr als zweimal pro Woche das Reitbeteiligungspferd im Unterricht reiten, um mit diesem Pferd startberechtigt zu sein. Für Privatpferde, die für einen Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden (auch Reitbeteiligungen), wird eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass die Pferde mindestens zweimal pro Woche unter verschiedenen Reitern eingesetzt werden. An den Wettbewerben beziehungsweise Prüfungen mit Sonderwertung müssen gemäß Ausschreibung neben dem eigenen Verein mindestens vier weitere Vereine/Betriebe startberechtigt sein

Stand: 30.03.2022