Deutsche Reiterliche Vereinigung

Hengste: Der Weg zur Körung und Zuchtzulassung

Checkliste für Hengsthalter

Bei der Eintragung von Hengsten werden gegenüber den Stuten sehr viel höhere Anforderungen an Qualität und Leistung gestellt, da ein Hengst potentiell sehr viel mehr Nachkommen produzieren kann als eine Stute. Daher wird auf Hengstseite im Sinne der Verbesserung der Zuchtpopulation stärker selektiert.  

Es gibt regional sowie auch bundesweit tätige Zuchtverbände. Einige sind dabei ausschließlich für bestimmte Ponyrassen zuständig. Der Besitzer eines Hengstes sollte sich an den Zuchtverband wenden, der die entsprechende Rasse des Pferdes oder Ponys betreut und gegebenenfalls in dem Bundesland ansässig ist.

Zuchtbescheinigung und Eintragung ins Zuchtbuch

Ohne Zuchtbescheinigung ist eine Körung und eine Eintragung ins Zuchtbuch für einen Hengst nicht möglich. Die Zuchtbescheinigung muss für die Eintragung in ein Zuchtbuch vorgelegt werden. Das ist eine von einem anerkannten Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Die Hauptabteilung eines Zuchtbuches ist in die Abschnitte Hengstbuch I, Hengstbuch II und Anhang unterteilt, in welche die Hengste abhängig von ihrer Abstammung, Qualität (Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Grundgangarten und Gesamteindruck) und der Eigenleistung ab einem Alter von drei Jahren eingetragen werden können. Abhängig von der Zuchtmethode der Rasse kann auch noch das Zuchtbuch in verschiedene Abteilungen (Hauptabteilung und Besondere Abteilung) unterschieden werden.

Die Eintragung eines Ponys in ein Zuchtbuch ist abhängig von der Rasse, der Beurteilung des Ponys und der Zuchtmethode der jeweiligen Rasse. In den meisten Fällen wird die Methode der Reinzucht angestrebt, die jedoch zur Verbesserung des Leistungspotentials auch das Einkreuzen von sogenannten Veredlern zulässt. Weitere Informationen zur Zuchtmethode finden Sie in den jeweiligen Zuchtprogrammen der Rassen, die in der Zucht-Verbandsordnung der FN (ZVO) oder in der Zuchtbuchordnung des Zuchtverbandes nachzulesen sind.

Körung

Die Zuchtkarriere beginnt mit Körung, sie ist verpflichtend, wenn ein Hengst zur Zucht eingesetzt werden soll. Für die Körung sind die jeweiligen Zuchtverbände zuständig, die Zulassungsvoraussetzungen variieren zwischen den einzelnen Verbänden. Es gibt allerdings auch einige einheitliche Voraussetzungen, die Hengste erfüllen müssen, um zur Körung zugelassen zu werden:

  • Das Mindestalter des Hengstes muss zwei Jahre betragen.
  • Der Hengst muss an einer Hengstvorauswahl teilnehmen, die über die Zulassung zur Körung entscheidet.
  • Der Hengst darf keine gesundheitlichen Mängel aufweisen, die den Zuchtwert beeinträchtigen. Deshalb gibt es eine Körungsuntersuchung.

Hengstleistungsprüfungen für Reitpferde

Nach der Körung müssen die Hengste eine Hengstleistungsprüfung (HLP) ablegen, um endgültig für die Zucht zugelassen zu werden. Die FN koordiniert die Hengstleistungsprüfungen für Hengste der Deutschen Reitpferdezuchten. Dafür gibt es ein Online-Portal www.hengstleistungspruefung.de über das alle Hengste, die eine HLP absolvieren sollen, angemeldet werden können. Das Portal liefert außerdem Infos zur HLP wie Termine, Kataloge, Ergebnisse und Prüfungsstationen. Es gibt drei verschiedene Arten von Prüfungen für Reitpferde-Hengste:

14-tägige Veranlagungsprüfung 
Die Prüfung ist für drei- und vierjährige Hengste, die gekört oder nicht gekört sind. Sie findet im Frühjahr und Herbst statt. Dabei werden die Merkmale Grundgangarten, Freispringen und Rittigkeit überprüft. Die Anforderungen sind für alle Hengste identisch, dressur- und springbetonte Hengste werden aber in unterschiedlichen Prüfungsdurchgängen bewertet.

50-tägige Hengstleistungsprüfung
Die Prüfungen finden im Herbst statt und sind für drei- bis siebenjährige gekörte und nicht gekörte Hengste. Die dressur- und springbetonten Hengste beurteilen die Richter in getrennten Prüfungsdurchgängen und nach disziplinspezifischen Merkmalen. Dabei entsprechen die Anforderungen dem Alter der Hengste.

Sportprüfungen
In den dreitägigen Sportprüfungen sind nur vier- und fünfjährige gekörte Hengste zugelassen. Die Prüfungen werden in den Disziplinen „Dressur“, „Springen“ und „Vielseitige Veranlagung“ angeboten. Dressur- und springbetonte Hengste müssen je einmal als vierjähriger (Teil I) und einmal als fünfjähriger Hengst (Teil II) an der Sportprüfung teilnehmen. Vielseitig veranlagte Hengste werden in den Sportprüfungen für Hengste einmal im Frühjahr (Teil I) und einmal im Herbst (Teil II) geprüft.

Hengstleistungprüfungen für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen

Für alle Pony- und Kleinpferdehengste gibt es das Online-Portal unter pferd-leistungspruefung.de. Seit 2014 übernehmen die Zuchtverbände die Organisation und die Durchführung der Leistungsprüfung für Hengste, Stuten und Wallache aller Ponypferde, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Eine Abstimmung der Prüfung auf die verschiedenen Pferderassen ist Grundvoraussetzung für Ergebnisse, die aussagekräftig, transparent und vergleichbar sein sollen. Über dieses System sollen möglichst viele Zuchttiere zeitgleich geprüft werden. Als Prüfungsformen gibt es Stations-, Kurz- oder Feldprüfungen und die Anerkennung der Leistungsprüfung über den Turniersport. Für jede Pferderasse gibt es ein ausreichendes Prüfungsangebot. 

Bei manchen Ponyrassen ist für die Eintragung in das höchste Hengstbuch die Leistungsprüfung verpflichtend, für andere Rassen freiwillig. Weitere Informationen zur Leistungsprüfung finden Sie in den jeweiligen Zuchtprogrammen der Rassen, die in der Zuchtverbandsordnung der FN (ZVO) oder in der Zuchtbuchordnung des Zuchtverbandes nachzulesen sind. Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung ist auch auf der Zuchtbescheinigung vermerkt. Welche Ergebnisse der Hengst bei einer Hengstleistungsprüfung oder bei Turnieren absolviert hat, kann beim Zuchtverband erfragt werden. Alle Termine, Ausschreibungen und Ergebnisse der Prüfungen werden von den FN-Mitgliedszuchtverbänden unter pferd-leistungspruefung.de eingestellt.

Besitzwechsel des Hengstes

Eine Eintragung bei einem Zuchtverband ist auf der Zuchtbescheinigung vermerkt. Ist ein neuer Besitzer im gleichen Zuchtverband Mitglied, muss lediglich der Besitzwechsel beantragt werden. Anderenfalls sollte der Hengst zum Kör- oder Körvorauswahltermin des Zuchtverbandes angemeldet und vorgestellt werden. Über die Voraussetzungen und Termine der Körungen gibt der jeweilige Zuchtverband Auskunft.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Teresa Dohms-Warnecke

Stellv. Geschäftsführerin

Tel: 02581/6362-157
Fax: 02581/6362-105

mkuypers@fn-dokr.de

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