Deutsche Reiterliche Vereinigung

Einzelhaltung und Gruppenhaltung von Pferden

Artgerechte Haltung in Einzelboxen und Gruppenställen

Allein die Tatsache, ob ein Pferd in Einzel- oder Gruppenhaltung lebt, sagt nichts darüber aus, ob die Haltung auch pferdegerecht ist. Für beide Formen gibt es gute und schlechte Beispiele. Sowohl die Einzel- als auch die Gruppenhaltung kann artgerecht sein – wenn man es richtig macht. Denn das Wohl der Pferde hängt in erster Linie von der Betreuung, der Betriebsorganisation und den täglichen Abläufen ab. Generell ist eine Haltungsform pferdegerecht, wenn sie es den Tieren ermöglicht, ihr Normalverhalten weitestgehend auszuüben und ihre daraus resultierenden Bedürfnisse zu befriedigen. Eine Haltung muss sich demnach an den Funktionskreisen des Pferdes orientieren.

Einzelhaltung: Innenboxen, Außenboxen und Paddockboxen

In Einzelhaltung lebt das Pferd in einer Box, häufig in einem geschlossenen Stallgebäude. Von Innenboxen ist die Rede, wenn sie fensterlos sind. Eine Außenbox ermöglicht es dem Pferd, durch eine Öffnung nach draußen zu schauen. Paddockboxen haben einen angrenzenden, frei zugänglichen Kleinauslauf. Pferdeboxen müssen hell, luftig und ausreichend groß sein. Ihre Fläche muss mindestens dem Ergebnis der Formel (2 x Widerristhöhe)² entsprechen. Die Temperaturen im Stall sollten der Außentemperatur entsprechen, Extreme sollten abgemildert sein. Die Einzelhaltung muss das enorme Frischluftbedürfnis der Pferde berücksichtigen. Staub und Ammoniak schaden den Atemwegen. Die Einstreu muss sauber und trocken sein. Besteht sie aus Stroh, kann sie auch der Beschäftigung dienen.

Sozialkontakt ist für jedes Pferd ein Muss. Daher brauchen Pferde mindestens Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen. Ein einzelnes Pferd ohne Artgenossen zu halten, ist tierschutzwidrig. Mit den direkten Boxennachbarn sollte das Pferd sich möglichst gut verstehen. Zwischen ihnen entstehen häufig enge Freundschaften. Direkten Körperkontakt zu Artgenossen können Pferde in Einzelhaltung während der Auslaufzeit pflegen. Denn auch täglich freie Bewegung auf wetterfesten Ausläufen oder der Weide ist ein Muss.

Gruppenhaltung: Laufstall, Offenstall und Bewegungsstall

In der Gruppenhaltung leben Pferde mit mehreren Artgenossen zusammen. Wenn die Pferdegruppe in einem Stall gehalten wird, ohne ständigen Zugang nach draußen, spricht man von einem Innenraumlaufstall (z. B. Stuten oder Jungpferde in Gestüten). Sobald Auslauf-, Fress- und Liegebereiche voneinander entfernt angeordnet sind, handelt es sich um einen Mehrraumlaufstall. Wenn ein permanenter Zugang zu Außenbereichen gegeben ist, trifft die Bezeichnung des Offenstalls zu. Sind die Funktionsbereiche Bewegung, Fressen und Ruhen weit voneinander entfernt, ist vom Bewegungsstall die Rede. Die Pferde müssen sich bewegen, um alle Funktionsbereiche (Ressourcen) zu erreichen. Eine Gruppenhaltung ganzjährig im Außenbereich (z. B. auf einer Weide) wird als Freilandhaltung bezeichnet. Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden sind in Gruppenhaltung am besten aufgehoben. Denn das Aufwachsen in Gruppen ist Voraussetzung für die Entwicklung eines gesunden Sozialverhaltens. Außerdem trägt die ganzjährige Bewegung auf großen Flächen bei Jungpferden zur gesunden Entwicklung von Bewegungsapparat und Herz-Kreislauf-System bei.

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Gruppenzusammenstellung und Flächenbedarf

Grundsätzlich erfordert die Zusammenstellung einer Pferdegruppe vom Stallbetreiber eine große Sachkenntnis über das Pferdeverhalten. Planlos eine Gruppe von Pferden in einem umzäunten Bereich mit Heuraufe, Tränke und Witterungsschutz zu halten, geht in den meisten Fällen nach hinten los. Außerdem braucht es für Gruppenhaltungen immer ausreichend große Flächen, mindestens 100 m² Bewegungsfläche plus 12 m² Liegefläche pro Pferd sowie Strukturelemente in den Funktionsbereichen Ruhe- und Bewegungsflächen. Denn in der Gruppenhaltung müssen Pferde unterschiedlicher Rassen, unterschiedlichen Geschlechts und Alters miteinander zurechtkommen. Portioniertes Futter und Flächenbegrenzungen sind für wildlebende Pferde untypisch. Ein verbreitetes Problem bei Gruppenhaltungen: Zu wenig Fläche für zu viele Pferde. Dann können die Pferde sich nicht mehr aus dem Weg gehen und ihren individuellen Abstand zueinander frei wählen.

Nicht jedes Pferd eignet sich für diese Haltungsform. Ständige Machtkämpfe um Ressourcen oder Mobbing in der Gruppe verursachen Dauerstress und machen das Pferd krank. Häufig kommt die Erholung der einzelnen Pferde in Gruppenhaltungen zu kurz. Möchte sich ein rangniedriges Pferd im Liegebereich ausruhen, braucht ein ranghohes diesen nur betreten und schon wird es aufstehen. Dauerhaft kann das bis zum Erschöpfungszustand führen. Denn Erholungsschlaf ist Pferden nur in gestreckter Seitenlage möglich. Deshalb brauchen Gruppenhaltungen unbedingt ausreichend große Liegeflächen. Der Liegebereich muss eingestreut sein, Gummi- oder Softmatten ersetzen die Einstreu nicht! Um Rangkämpfe zu vermeiden, müssen für jedes Pferd ausreichend Ressourcen vorhanden sein. Damit gemeint sind Plätze an der Raufutterraufe, an der Tränke, unter dem Witterungsschutz und im Liegebereich. Aus baulicher Sicht ist es wichtig, dass es keine Sackgassen oder Engpässe gibt. Durchgänge müssen entweder so schmal sein, dass nur ein Pferd hindurchpasst oder aber so breit, dass zwei Pferde problemlos aneinander vorbeigehen können.

Wie muss die Boxeneinrichtung aussehen?

Generell darf sowohl in Einzel- als auch in Gruppenhaltung von den Einrichtungen keine Gefahr für die Pferde ausgehen. Zäune müssen stabil und gut sichtbar sein. Knotengitter und Stacheldraht sind tierschutzwidrig, das heißt in der Pferdehaltung verboten. Die Gitterabstände, zum Beispiel bei Trennwänden, müssen so beschaffen sein, dass kein Pferd mit dem Kopf oder Huf hängenbleiben kann. Laut BMEL-Leitlinien gelten Abstände und Öffnungen mit einer lichten Weite von ca. sechs bis 30 Zentimetern als risikobehaftet. Daneben gibt es Empfehlungen der FN, die sich in den „Orientierungshilfen“ für Bau und Modernisierung von Ställen und Reitanlagen finden. Bei Boxentrennwänden mit senkrechten Gitterabständen sind es beispielsweise 5 cm für den Abstand. Hervorstehende Kanten und spitze Ecken bergen ein Verletzungsrisiko für die Pferde. Die BMEL-Leitlinien formulieren das folgendermaßen: „Ställe, Stalleinrichtungen und Einfriedungen für Auslauf und Weiden sowie andere Gegenstände, mit denen Pferde in Berührung kommen, müssen aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein bzw. angewendet werden, dass sie bei Pferden nicht zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.“

Haltungswettbewerb "Unser Stall soll besser werden"

Auszeichnung für Stallbesitzer und Vereine

Jedes Jahr im Frühjahr suchen die Persönlichen Mitglieder und das Magazin Reiter Revue International im Haltungswettbewerb "Unser Stall soll besser werden" nach tollen Beispielen von Stall-Umbau- und Neubaumaßnahmen, die den Bedürfnissen der Pferde nach Licht, Luft, Bewegung und Sozialkontakt gerecht werden. Bewerben können sich Reitvereine, Pferdebetriebe und private Ställe, die einen neugebauten, modernisierten oder renovierten Stall mit mehr als zehn Pferden betreiben.

Ihr Ansprechpartner

Lauren Moore-Steinbach

Tel: 02581/6362-636
Fax: 02581/6362-543

lmoore-steinbach@fn-dokr.de

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Stand: 07.10.2021