Deutsche Reiterliche Vereinigung

Hengstnamen

Namensvergabe für gekörte Hengste

Für gekörte Hengste gibt es besondere Regeln, wie diese Hengste heißen dürfen. Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über den verantwortlichen Zuchtverband vom FN-Bereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FN-Bereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst dann als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde.

Ein Hengstname kann nicht mehr geändert werden

Die Zuchtverbände beantragen die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Universal Equine Life Number (UELN) sowie des Namens und der UELN des Vaters und der Mutter. Ein einmal vergebener Zuchtname kann nicht mehr geändert werden, d.h. überall dort, wo der Hengst als Zuchtpferd auftritt, wird unter seiner Universal Equine Life Number (UELN) stets der gesamte in der FN-Hengstdatei registrierte Name verwendet. Dies ist unabhängig davon, ob der betreffende Hengst als Turnierpferd einen anderen Namen führt.

Bei der Vergabe von Hengstnamen führt die FN keine Prüfung der Rechte Dritter durch. Wird ein Hengstname ohne Zustimmung des FN-Bereichs Zucht verwendet, so wird der Hengst als Zuchtpferd in der FN-Hengstdatei unter der Bezeichnung „Name nicht genehmigt" geführt (z.B. im Jahrbuch Zucht, im Pedigree seiner Nachkommen). Ein Name gilt als gesperrt, wenn dieser bzw. ein in Schreibweise oder Phonetik sehr ähnlicher Name bereits einmal vergeben wurde. Im Einzelfall kann ein phonetisch gleichklingender Name bei unterschiedlicher Schreibweise genehmigt werden, sofern die Zustimmung der Züchtvereinigung vorliegt, der den phonetisch gleichklingenden Namen zuerst registriert hat.

Prefixe, Zahlen, Abkürzungen und Sonderzeichen sind nicht erlaubt

Zusatzbuchstaben und Prefixe, d.h. Namenszusätze vor dem Hengstnamen sind nicht erlaubt. Suffixe, d.h. Namenszusätze nach dem Hengstnamen werden zugelassen, sind aber nicht Züchter- oder Zuchtstättenbezogen geschützt. Suffixe und Zusatzbuchstaben mit Bezug auf den Hengsthalter/die Zuchtstätte/die Züchtervereinigung hinter dem Hengstnamen sind, wenn vom Zuchtverband akzeptiert, nur dann möglich, wenn der Name auch ohne Zusätze freigegeben werden kann. Diese genehmigten Namenszusätze und Zusatzbuchstaben sind Bestandteil des Hengstnamens und sind von allen Zuchtverbänden bei Eintragung des Hengstes in das Zuchtbuch zu übernehmen, auch wenn der Hengst zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt hat.

Arabische und römische Zahlen sowie Abkürzungen und Sonderzeichen als Namenszusatz sind nicht zulässig. Der Name selbst darf nicht aus einer Abkürzung bestehen.

Freigabe von Namen und Namensreservierungen

Aufgehoben wird die Sperrung für Namen von Hengsten, die aus dem Deckeinsatz ausgeschieden sind und die seit 15 Jahren keine Nachkommen-Jahresgewinnsumme mehr haben.

Erfolgt innerhalb von vier Jahren nach der Namensreservierung keine Eintragung des Hengstes in das Zuchtbuch eines Zuchtverbands, so wird der reservierte Name wieder freigegeben. Ein einmal vergebener Zuchtname für einen Hengst kann nur dann geändert werden, wenn der erstkörende bzw. ersteintragende Zuchtverband der Namensänderung zustimmt und der Hengst noch nicht im Deckeinsatz war. Die Zuchtverbände haben die Möglichkeit, einzelne Namen grundsätzlich sperren zu lassen. Diese sind dem Bereich Zucht schriftlich mitzuteilen. Für noch nicht gekörte Hengste kann keine Reservierung von Namen erfolgen.

Ausnahmeregelungen: 

  • Namen von Englischen Vollblut-, Traber-, Araber- Hengsten werden grundsätzlich beibehalten.
  • Hengste, die bereits im Zuchtbuch eines Ursprungszuchtverbands, die nicht bei der FN Mitglied ist, geführt werden, können ihren Hengstnamen beibehalten, wenn die entsprechende Ländercodierung der UELN dem Namen zugefügt wird.
  • Hengste, die bei einem FN-Mitgliedszuchtverband registriert worden sind und die bereits im Ausland gedeckt haben und eingetragen sind, aber nicht im Zuchtbuch des Ursprungszuchtverbands geführt werden, können ihren im Ausland erworbenen Namen beibehalten. Sie erhalten aber zusätzlich zum Namen die entsprechende UELN-Ländercodierung des ausländischen Zuchtverbands.
  • Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf für Vollbrüder dieses Hengstes mit der entsprechenden, römischen Zusatzzahl verwendet werden.
  • Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist.

Ihr Ansprechpartner

Doris Frerich

Tel: 02581/6362-209
Fax: 02581/6362-105

dfrerich@fn-dokr.de

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Stand: 03.04.2024