Deutsche Reiterliche Vereinigung

GOT so nicht!

Unterschriftenaktion gegen die Tierärztegebührenordnung (GOT 2022)

Unterschriftenaktion gegen die Tierärztegebührenordnung  - Foto (c) Carlotta Reil

Die Diskussionen um die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) reißen nicht ab. Seit Inkrafttreten der neuen GOT im November 2022 erleben viele Tierhalter einen Preisschock. Mit einer groß angelegten Unterschriftenaktion hat die FN gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) auf das Problem aufmerksam gemacht und fordert eine Überarbeitung der GOT. Die Petition lief vom 30. November 2023 bis zum 30. Januar 2024. Die Unterschriften konnten online oder auf Unterschriftenlisten geleistet werden. Die Aktion ist jetzt beendet: 132.000 Unterschriften sind online und in Papierform zusammengekommen. "132.000 Unterschriften – das sind sehr viele betroffene Menschen“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach über das Ergebnis. 

„Viele Betroffene haben sich an uns gewandt, da sie mit den gestiegenen Kosten durch die neue GOT nicht zurechtkommen. Da wir als FN die Interessensvertreter für alle Pferdesportler und -züchter sind, haben wir diese Petition gestartet und fordern, dass die GOT zeitnah überarbeitet wird und sprechen uns zum Beispiel gegen die Hausbesuchsgebühr für Pferde aus.“

Die FN und die Unterstützer der Aktion wenden sich mit ihrer Petition nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung. Die Arbeit der Tierärzte und ihrer Angestellten muss angemessen und fair entlohnt werden. Dafür war eine Anpassung der GOT unumgänglich. Erhöhungen um 20 bis 30 Prozent wären nachvollziehbar und maßvoll gewesen. In der Realität haben sich Rechnungen aber oft mehr als verdoppelt.

Das weitere Vorgehen nach der Petition
Die Unterschriften wurden am 13. März 2024 persönlich an den für die GOT zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir überreicht, um so den Druck zu erhöhen, dass die GOT nochmal überarbeitet wird. „Wir wollen erreichen, dass sich jetzt entweder der Bundesrat mit dem Thema GOT noch einmal beschäftigt und auf den Minister einwirkt oder der Bundeslandwirtschaftsminister selbst sein Initiativrecht wahrnimmt und die GOT nochmals zur Nachbesserung öffnet“, erklärt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Mehr zur Unterschriftenübergabe an Cem Özdemir...

Erste Erfolge
Es gibt auch erste Erfolge: Der Bundestagsausschuss Ernährung und Landwirtschaft hat festgestellt, dass die Tierarztgebühren besonders für Tierheime und Pferde extrem gestiegen seien und sieht Nachbesserungsbedarf an der GOT. Er fordert Bundesregierung und Länder auf, sich des Themas anzunehmen. Erste Landesregierungen signalisieren, dass sie eine vorgezogene Überprüfung und Anpassung der GOT unterstützen würden. „Zusätzlich führen wir im Hintergrund viele Gespräche zu diesem Thema“, erklärt Lauterbach

In Abstimmung mit der FN hat die Vereinigung Deutscher Tierhalter parallel dazu eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht. Auch dafür wurden Unterschriften gesammelt. Diese Petition lief bis zum 5. Februar. Infos dazu unter www.vdth-ev.de/petition

Die Forderungen gegen die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte sind:

  • Die sofortige Überprüfung und Überarbeitung der Gebührensätze hin zu fairen und maßvollen Gebührenerhöhungen.
  • Die Anerkennung der Fakten: Pferde sind landwirtschaftliche Nutztiere.
  • Die ersatzlose Streichung der Hausbesuchsgebühr.
  • Die Rückkehr zu angemessenen Tierarztkosten, die für die vielen Hobbypferdehalter, Vereine und Betriebe der Pferdebranche bezahlbar bleiben.
  • Konstruktive Modelle für die Anwesenheit von Tierärzten auf Veranstaltungen.
  • Die Einschränkung des billigen Ermessens für die Festlegung von Steigerungsfaktoren.
  • Die Verankerung von Transparenz und Verbraucherschutz in der GOT auch für zukünftige Anpassungen.
  • Das Ergreifen sofortiger Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungssicherheit wie mehr Studienplätze etc.

GOT - so nicht!

Unterstützung über Social-Media

Zur Verbreitung der Aktion auf den eigenen Kanälen gibt es hier ein Social-Media-Kit zum Download mit folgenden Inhalten:

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GOT - so nicht!

Flyer, Poster und Unterschriftenlisten

Alle, die die Unterschriften-Aktion gegen die Tierärztegebührenordnung (GOT 2022) unterstützen möchten, können sich hier Info-Material kostenlos herunterladen. Es gibt als Download:

Genau wie für Ärzte und Zahnärzte gibt es auch für Tierärzte eine Gebührenordnung. Die GOT ist das Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen und stellt damit die rechtliche Grundlage für die Berechnung von Tierarztleistungen dar. Als Vergütung stehen dem Tierarzt nach GOT Gebühren, Entschädigungen (Wegegeld, Reiseentschädigung) und Ersatz von Auslagen zu.

Bei der GOT handelt es sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Der Verordnungsgeber (die Bundesregierung, im Falle der GOT das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL) ist gehalten, in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass die Gebührenordnung den aktuellen Stand der Tiermedizin abbildet. Die sog. Freien Berufe sind in Deutschland in Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kammern) organisiert und zum Schutze von Arzt/Tierarzt und Patient auch in der Rechnungsstellung – versehen mit der Wahrung des billigen Ermessens – reglementiert.

 

 

Die letzte umfassende Überarbeitung der GOT erfolgte 1999. Jedoch gab es 2008 und 2017 pauschale Erhöhungen um jeweils zwölf Prozent und 2020 wurde eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt.

Die von den berufsständischen Organisationen der Tierärzte geforderten inflationsbereinigten Anpassungen und Beaufschlagung von Preissteigerungsraten fanden aus deren Sicht nie statt.

Als schwerwiegendes Argument wurden und werden der Tierärztemangel vornehmlich im ländlichen Raum und die ausbleibenden Studierenden für das klassische Veterinärmedizinische Studium angebracht. Durch eine attraktive und zeitgemäße Vergütungsstruktur sollte diesem Mangel entgegengewirkt werden.

Die aktuelle GOT war eine Vorlage aus dem BMEL ohne Parlamentsbeteiligung. Sie ging als Verordnung direkt an die Länderkammer. Die Umfrage durch eine vom BMEL beauftragte, privatwirtschaftliche GmbH blieb ohne Berücksichtigung der Interessen der Pferdebesitzer. Die befragten Stakeholder bilden, nüchtern betrachtet, nicht die Klientel ab, die von der GOT massiv betroffen ist. Hingegen konnten u.a. der Bauernverband und die Vertreter der Tierärzte zum Entwurf Stellung nehmen.

Die FN wurde – anders als an diversen Stellen kommuniziert – nicht über die Entwürfe dieser neuen Verordnung durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert. Zu Beginn des Überarbeitungsprozesses konnte die FN lediglich an einer Stakeholderbefragung teilnehmen. Dabei handelte es sich um einen Fragebogen mit ein paar allgemeinen Fragen zum Sektor. Konkrete Überarbeitungspunkte waren kein Bestandteil dieser Befragung, so dass die Neuerungen der GOT für die FN zu keinem Zeitpunkt ersichtlich waren.

Die letzte wirkliche Überarbeitung der GOT in Form einer Novelle liegt etwa 25 Jahre zurück. Die damals zuständigen FN-Vertreter sind heute nicht mehr in Diensten. Fest steht, dass die FN bei der Überarbeitung der aktuellen GOT nicht mit einbezogen worden ist.

Die FN hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden mit aller Kraft für die Pferdebesitzer eingesetzt. Es gab eine ganze Reihe von Gesprächen mit der Bundestierärztekammer (BTK), dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und dem BMEL; persönlich mit Minister Cem Özdemir sowie mit seinen beiden Staatssekretärinnen, Dr. Ophelia Nick und Silvia Bender. Das Ministerium blockt auf allen Ebenen und ist auch nicht bereit, die Abgeordneten ihrer eigenen Fraktion anzuhören. Begründet wird dies mit der Nichtzuständigkeit, da es eine Verordnung über den Bundesrat war, der dieser am 8.7.2022 unter TOP 34 im sog. Omnibusverfahren, also eine Abstimmung, in der mehrere Vorlagen auf einmal abgestimmt werden, zustimmte.

Bei der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) handelt es sich um eine rechtsbindende Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzte zwingend halten und müssen ihre Abrechnungen im Rahmen dieser Vorgaben im sog. billigen Ermessen gestalten.

Die FN fordert die sofortige Überprüfung und Überarbeitung der Gebührensätze hin zu fairen und maßvollen Gebührenerhöhungen und kritisiert im Zusammenhang mit der neuen GOT 2022 mehrere Punkte:

  1. Die Erhebung einer pauschalen Hausbesuchsgebühr (€34,50 netto) für jeden Besitzer, dessen Pferd durch den Tierarzt untersucht beziehungsweise behandelt wird. Landwirtschaftliche Nutztiere sind davon ausgenommen, was nach Ansicht der FN auf das Pferd eindeutig zutrifft, die Bundestierärztekammer (BTK) jedoch anders interpretiert. Dazu kommt, dass der freiberufliche Tierarzt als Pferdepraktiker üblicherweise als Fahrpraxis unterwegs ist. Das heißt, ein Einbestellen der Pferde in eine niedergelassene Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen. Deshalb sieht die GOT die Berechnung eines Wegegeldes von 3,50 € pro Doppelkilometer vor (mind. 13 €)). Der Besuch eines Pferdetierarztes, dessen Arbeit auf die Fahrpraxis ausgelegt ist, ist nicht vergleichbar mit einem Kleintierarzt, der die Sprechstunden nur in seinen Praxisräumlichkeiten abhält und lediglich in Ausnahmefällen die Haustiere im Haus der Besitzer aufsuchen muss. Die FN fordert die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis. Denn zusammen mit dem Wegegeld ergibt sich eine Doppelbezahlung für die Anreise und ihre Organisation. Zudem darf die Hausbesuchsgebühr nicht anteilig berechnet werden, was dazu führt, dass der Tierarzt diese für jeden Besitzer z.B. an einem Pensionsstall erneut berechnen muss.
  2. Bereits in der bisherigen GOT war es für die Behandlung von Pferden im Gegensatz zu der Behandlung von anderen landwirtschaftlichen Nutztieren möglich, auch den zwei- oder dreifachen Gebührensatz abzurechnen. In Abhängigkeit vom Zeitaufwand der Behandlung, dem Wert des Tieres sowie weiteren Faktoren, ist eine Unterscheidung des Pferdes von anderen landwirtschaftlichen Nutztieren (z.B. Schweinen oder Rindern) und der damit einhergehende größere Spielraum des Tierarztes bei der Rechnungsstellung durchaus legitim. Die FN wehrt sich jedoch deutlich gegen die falsche Einordnung der BTK, nach der das Pferd kein landwirtschaftliches Nutztier darstellt. Das widerspricht der klaren Einordnung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier, beispielsweise im EU-Recht. Die fehlerhafte Auslegung der BTK führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird und sorgt damit für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten.
  3. Die FN kritisiert den Aufbau der Studie und die Erhebung der Daten, die als Grundlage für die Neuberechnung der GOT-Sätze herangezogen wurden und hält diese für nicht belastbar. Die Einbindung der Stakeholder bei der Befragung war einseitig und ist erfolgt, ohne die wirklich Betroffenen einzubeziehen. Die FN sieht massiv belastende Eingriffe in den Verbraucher- wie auch den Tierschutz.
  4. Vergütung des Turnierdienstes (siehe Frage 13): Die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) und Arbeitsgruppen sowie Ausschüsse der BTK fordern, auf Grund der Tätigkeit am Wochenende („Notdienst“) mindestens den zweifachen Satz für die Turnierbetreuung zu berechnen. Allerdings fällt bei geplanten Tätigkeiten am Wochenende auch keine Vergütung im Sinne eines Notdienstes an, zum Beispiel wenn eine reguläre Sprechstunde am Samstag angeboten wird oder ein vorab vereinbarter Termin am Wochenende stattfindet. Die FN fordert analog dazu, dass ein rechtzeitig im Voraus vereinbarter Turnierdienst durch den Turniertierarzt nicht mit dem zweifachen Satz abgerechnet werden muss, sondern der einfache Satz greift.

In der GOT werden zwei unterschiedliche Begriffe verwendet. Einerseits wird bei der Berechnung der Leistungen zwischen landwirtschaftlich genutzten Tieren und nicht landwirtschaftlich genutzten Tieren unterschieden. Das Pferd wird dabei – wie auch in der alten GOT – in den meisten Fällen als nicht landwirtschaftlich genutztes Tier eingestuft. Ausnahmen stellen z.B. Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb oder Pferde, die zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebs beitragen, dar.  Ein landwirtschaftlich genutztes Tier ist ein zumeist für die Nahrungskette gezüchtet und gehaltenes Tier.

Auf der anderen Seite wird in der GOT bei der Position „Hausbesuch“ der Begriff „landwirtschaftliches Nutztier“ verwendet, für die eine Hausbesuchsgebühr nicht zu erheben ist. Hier zielt der Begriff nicht auf die Art der Nutzung, sondern auf die Tierart selbst ab.
Entsprechend europäischer Gesetzgebung ist das Pferd ein landwirtschaftliches Nutztier.

Die Bundestierärztekammer hingegen stuft das Pferd pauschal als Haustier ein und interpretiert somit, dass auch bei Pferden eine Hausbesuchsgebühr zu erheben ist.

Die Bundestierärztekammer (BTK) interpretiert, entgegen der europäischen Gesetzgebung, das Pferd sei kein landwirtschaftliches Nutztier. Das führt dazu, dass die Hausbesuchsgebühr durch den Tierarzt zusätzlich zum Wegegeld erhoben werden muss.

Rechtlich gilt das Pferd als landwirtschaftliches Nutztier. Das beginnt mit der EU-Gesetzgebung. Zum Beispiel ist jedes Pferd grundsätzlich als Schlachtpferd vorgesehen. Dieser Status darf gem. der aktuellen Equidenpass-Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 erst dann durch einen Tierarzt zu „Nicht-Schlachtpferd“ geändert werden, wenn eine Behandlung mit entsprechenden Medikamenten notwendig wird. Auch in der Tierzuchtgesetzgebung ist das Pferd ein landwirtschaftliches Nutztier. Bei der Auslegung der neuen GOT wird dieser Status vom BMEL und der BTK ignoriert. Das ist Willkür. Faktisch ist das Pferd ein landwirtschaftliches Nutztier.

Die Hausbesuchsgebühr fällt beim Tierarzt für jedes Tier an, das nicht in die Kategorie „landwirtschaftliches Nutztier“ fällt, sofern es der Tierarzt außerhalb der eigenen Praxis behandelt. Ebenfalls fällig wird ein Wegegeld, für dessen Berechnung feste Vorgaben gelten (Pauschale je Doppelkilometer und Mindestgebühr). Das Wegegeld kann auch anteilig erhoben werden, wenn beispielsweise mehrere Pferde an einem Standort behandelt werden, die Hausbesuchsgebühr fällt hingegen für jeden Patienten einzeln an bzw. wird pro Tierbesitzer berechnet.

Ihr steht in Bezug auf die Pferdefahrpraxis keine Leistung gegenüber. Das ist widersprüchlich zur GOT an sich. Bei Rechnungen im unteren Bereich wirkt sie wie ein künstlicher Kostentreiber. Hier eine Rechnung am Beispiel der Impfung im jeweils einfachen Satz:

  • Alte GOT: Grundleistung (Allgemeine Untersuchung mit Beratung, 19,24 €) plus Injektion in den Muskel (5,77 €) = 25,01 €.
  • Neue GOT: Grundleistungen (Allgemeine Untersuchung mit Beratung, 30,78 €, plus Hausbesuchsgebühr, 34,50 €) plus Injektion in den Muskel (11,50 €) = 76,78 €.

Die Kosten für den Impfstoff, die Ausstellung der Impfbescheinigung, das Entgelt für Verbrauchsmaterialien sowie das Wegegeld kommen jeweils noch hinzu. Daraus ergibt sich eine 200-prozentige Steigerung der Kosten insgesamt. Das ist unangemessen hinsichtlich des Verbraucherschutzes.

Bei der Höhe der einzelnen Gebühren spielen die Schwierigkeit der Leistung, der Zeitaufwand, der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wird, der Wert des Tieres sowie die örtlichen Verhältnisse eine Rolle. Dadurch kann die auf dem Papier gleiche bzw. ähnliche Leistung unterschiedlich viel kosten. Die Einschätzung, welcher Satz zum Tragen kommt, liegt im sog. „billigen Ermessen“ des Tierarztes. Außerhalb der normalen Arbeitszeiten im sogenannten Notdienst ist immer mindestens die doppelte Gebühr je erbrachter Leistung zu berechnen.

Die FN und die Unterstützer der Petition sind nicht gegen eine generelle Erhöhung der Gebühren. Die Arbeit der Tierärzte und ihrer Angestellten muss angemessen und fair entlohnt werden. Dafür war eine Anpassung der GOT unumgänglich. Erhöhungen um 20 bis 30 Prozent wären nachvollziehbar und maßvoll gewesen. In der Realität haben sich Rechnungen oft mehr als verdoppelt. 

Die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) und Arbeitsgruppen sowie Ausschüsse der Bundestierärztekammer (BTK) fordern, auf Grund der Tätigkeit am Wochenende („Notdienst“) mindestens den zweifachen Satz für die Turnierbetreuung zu berechnen. Allerdings fällt bei geplanten Tätigkeiten am Wochenende auch keine Vergütung im Sinne eines Notdienstes an, zum Beispiel wenn eine reguläre Sprechstunde am Samstag angeboten wird oder ein vereinbarter Termin am Wochenende stattfindet.

Die FN fordert analog dazu, dass ein rechtzeitig im Voraus vereinbarter Turnierdienst durch den Turniertierarzt nicht mit dem zweifachen Satz abgerechnet werden muss, sondern der einfache Satz greift. Hierzu gibt es bereits einige Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden und Landeskommissionen mit ihren jeweiligen Landestierärztekammern, die erfreulicherweise der Interpretation der FN entsprechen.

Die GOT ist eine Rechtsverordnung mit Gesetzescharakter. Beschlussorgan ist die Länderkammer, also der Bundesrat.
Die Ausarbeitung und die Entwurfsvorlagen obliegen dem BMEL. Beratend und gestaltend wird regelmäßig die BTK (Bundestierärztekammer) und ihre für die GOT gebildeten Gremien einbezogen. Für die Durchführung einer Studie, die als Grundlage für die Neuberechnung der GOT-Sätze diente, wurde eine externe Beraterfirma beauftragt.

Vergleicht man die Positionen der GOT 2022, die Pferde betreffen mit der vorherigen Fassung, so ergeben sich bei einer ganzen Reihe von Positionen Steigerungen von 100 Prozent und mehr.

Besonders hohe Anstiege der Tierarztrechnungen sind in den Fällen zu verzeichnen, in denen die Tierärzte entgegen der Vorgabe unterhalb des einfachen Satzes der alten GOT abgerechnet haben und/oder bisher Tätigkeiten - entgegen der Beispielrechnungen der Bundestierärztekammer (BTK) - nicht als einzelne Positionen abgerechnet haben. Die durch die AG GOT der BTK entworfenen Beispielrechnungen in der kommentierten Version der GOT 2022 zeigen nun noch einmal genau auf, welche Positionen im Rahmen bestimmter Standardbehandlungen (z.B. Kolikbehandlung, Lahmheitsuntersuchungen usw.) laut BTK wie genau berechnet werden müssen. Hingegen gibt es auch Positionen, deren Preis gesunken ist, z.B. die Kosten pro Röntgenaufnahme.

Grundsätzlich gilt, dass der Tierarzt möglichst innerhalb der normalen Arbeitszeiten kontaktiert werden sollte. Gibt es ein Problem mit dem Pferd, sollte dementsprechend frühzeitig Kontakt zur Tierarztpraxis des Vertrauens aufgenommen werden. Wochentags vor 8 Uhr und nach 18 Uhr sowie an den Wochenenden besteht außerhalb festgelegter Sprechstunden gemäß GOT die Pflicht für den Tierarzt, eine Notdienstgebühr zu erheben sowie alle Leistungen mindestens mit dem zweifachen Satz abzurechnen.

Die Aneignung eines guten Basiswissens zur Pferdegesundheit ist generell sinnvoll und hilft im Ernstfall dabei, eine Bagatellverletzung bzw. Krankheitsbilder, die keine sofortige tierärztliche Behandlung am Wochenende beziehungsweise im Notdienst erfordern, von einem dringenden Notfall (z.B. Kolik, Augenverletzungen, starke Blutungen, allergische Reaktionen, Nageltritt) abzugrenzen.

Im Zweifelsfall sollte aber immer ein Tierarzt hinzugezogen werden. Ist eine Rechnung nicht nachvollziehbar, rät die FN dazu, die Tierärztin oder den Tierarzt darauf anzusprechen oder besser schon im Vorhinein mit dem Tierarzt die Einstufung des Falles und den Kostenrahmen zu besprechen.

Gegen die GOT als solche kann man nichts tun.

Man kann indes Rechnungen bei der jeweils zuständigen Landestierärztekammer und bei der Bundestierärztekammer (BTK) zur Überprüfung einreichen. Es empfiehlt sich derzeit auch, die Hausspitze des BMEL darüber in Kenntnis zu setzen. Und auf jeden Fall immer die zuständigen Wahlkreisabgeordnete im Deutschen Bundestag (MdB).

Vom 30. November 2023 bis 30. Januar 2024 konnte sich jeder, der möchte, an der Kampagne "GOT - so nicht!" beteiligen und die Unterschriftenaktion unterstützen.

Die FN und ihre Mitglieds- und Anschlussverbände wollen mit möglichst vielen Unterschriften den für die GOT zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf die Probleme mit der GOT aufmerksam machen. Die Unterschriften sollen persönlich überreicht werden, um so den Druck zu erhöhen, dass die GOT nochmal überarbeitet wird.

Zusätzlich wird auch in Abstimmung mit der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Auch dafür werden Unterschriften gesammelt. Dem Thema soll auf zwei Ebenen so viel Kraft verliehen werden, dass sich entweder der Deutsche Bundestag damit beschäftigt und auf den Minister einwirkt oder der Bundeslandwirtschaftsminister selbst sein Initiativrecht wahrnimmt und die GOT nochmals zur Nachbesserung „öffnet“.

Die FN mit ihren 17 Landes- und 25 Zucht- sowie acht Anschlussverbänden und weiteren Partnerverbänden. Darin inbegriffen sind auch Reit-, Fahr- und Voltigiervereine sowie Reitschulen, Clubs und andere Organisationsformen im Pferdesport. Die Vereinigung der Tierhalter (VDTH) unterstützt die Aktion der FN genauso wie die FN die Petition des VDTH unterstützt.
Diese Verbände unterstützen die Petiton:

  • Bayerischer Reit- und Fahrverband e.V.
  • Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialrassen e.V.
  • Bundesverband für klassisch-barocke Reiterei e.V.
  • Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV e.V.
  • Deutsche Jungzüchter
  • Deutsche Quarter Horse Association e.V.
  • Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
  • Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen e.V.
  • Deutscher Akademischer Reiterverband e.V.
  • Deutscher Galopp e.V.
  • Deutscher Reiter- und Fahrer-Verband e.V.
  • Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V.
  • Deutsches Olympiade-Komitee für Reiterei e.V.
  • Erste Westernreiter Union Deutschland e.V.
  • Förderkreis Olympische Reiterspiele e.V.
  • Friesenpferde-Zuchtverband e.V.
  • Hannoveraner Verband e.V.
  • Internationale Gangpferde-Vereinigung e.V.
  • Island-Pferde-, Reiter- und Züchterverband e.V.
  • Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
  • Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg e.V.
  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V.
  • Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V.
  • Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V.
  • Pferdesportverband Bremen e.V.
  • Pferdesportverband Hannover e.V.
  • Pferdesportverband Hessen e.V.
  • Pferdesportverband Rheinland e.V.
  • Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Pferdesportverband Saar e.V.
  • Pferdesportverband Sachsen e.V.
  • Pferdesportverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Pferdesportverband Weser-Ems e.V.
  • Pferdesportverband Westfalen e.V.
  • Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
  • Pferdestammbuch Weser-Ems e.V.
  • Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.
  • Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.
  • Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.
  • Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.
  • Rheinisches Pferdestammbuch e.V.
  • Springpferdezuchtverband Oldenburg-International e.V.
  • Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e.V.
  • Thüringer Reit- und Fahrverband e.V.
  • Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V.
  • Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V.
  • Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V.
  • Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V.
  • Verband der Züchter und Freunde des Ostpreußischen Warmblutpferdes Trakehner Abstammung e.V.
  • Verband der Züchter und Freunde des Arabischen Pferdes e.V.
  • Verein Deutscher Distanzreiter und -fahrer e.V.
  • Verein Deutscher Hengsthalter
  • Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V.
  • Vereinigung Deutscher Tierhalter
  • Westfälisches Pferdestammbuch e.V.
  • Zuchtverband für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd e.V.
  • Zuchtverband für deutsche Pferde e.V.
  • Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung e.V.

Wir sagen JA zu einer GOT,

  • die die Versorgungssicherheit unserer Tiere sicherstellt.
  • die zu bezahlbaren Behandlungskosten führt.
  • durch die Transparenz und Verbraucherschutz gewährleistet werden.
  • die zu einer angemessenen Vergütung des Tierarztes führt.

Wir sagen NEIN zu einer GOT,

  •  die Gebührenerhöhungen festlegt, die weit über einen Inflationsausgleich hinausgehen.
  • die Maßlosigkeit bei der Abrechnung von Tierarztleistungen ermöglicht.
  • die rechtswidrig ohne Berücksichtigung der Tierhalterinteressen entwickelt wurde.
  • deren Auslegung durch die Tierärztekammern der Intention des Gesetzgebers widerspricht.
  • die den Tierhaltern als Etikettenschwindel mit angeblichen Gebührensteigerungen von 20 Prozent verkauft wurde.
  • die das Vertrauensverhältnis zwischen Tierhaltern und ihren Tierärzten zerstört.
  • die genutzt werden kann, um Gewinne von Klinik-Ketten und Investoren in die Höhe zu treiben.
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