Deutsche Reiterliche Vereinigung

Begriffserklärungen Anti-Doping und Medikation

Glossar, Definitionen und Erläuterungen rund um die ADMR

Wie ist Doping definiert? Was ist der Unterschied zwischen Karenzzeiten und Nachweiszeiten? Und was ist mit Nulltoleranz eigentlich gemeint? Diese und andere Begriffe sind hier erklärt.

Grundsätzlich gilt für die Medikation von Pferden das deutsche beziehungsweise europäische Arzneimittelrecht (Gesetze und Verordnungen). Diese verbindlichen Rechtsgrundlagen sind bei der Anwendung von Substanzen in jedem Fall zu berücksichtigen. Es würde jedoch den Rahmen sprengen, wenn zusätzlich zu den Regeln des Pferdesport die jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vollständig dargestellt würden. Hierzu gehört auch der Verweis auf die Möglichkeit der Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Pferden beziehungsweise nicht Lebensmittel liefernden Pferden. Die Regeln des Pferdesport gehen in ihren Angaben zudem über arzneimittelrechtliche Bestimmung hinaus. Das heißt, sie berücksichtigen in ihren Listen der verbotenen Substanzen auch solche, die arzneimittelrechtlich eindeutig geregelt sind, aber der Vollständigkeit halber als verboten beziehungsweise erlaubt benannt werden. Kompetente Ansprechpartner zum Arzneimittelrecht sind der Haus- und Amtstierarzt.

Doping ist die Verwendung von Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden, die in den Listen I und III der ADMR aufgeführt sind. In der Liste I handelt es sich um Substanzen und Methoden, die im Wettkampf verboten sind. In der Liste III finden sich Substanzen, die zusätzlich zum Wettkampf auch im Training verboten sind. Die Unterscheidung zwischen Wettkampf und Training ist sehr wichtig. Denn der Einsatz einer bestimmten Zahl von Dopingsubstanzen ist außerhalb des Wettkampfes zu therapeutischen Zwecken legitim. Dies betrifft z. B. den Einsatz eines Beruhigungsmittels im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung. Andererseits gibt es aber auch Dopingsubstanzen und verbotene Methoden, die keine legitime Verwendung in der Pferdemedizin oder im Umgang mit dem Pferd haben. Beispiele hierzu sind die Verwendung eines Psychopharmakons oder das Hypersensibilisieren der Beine.

Will man im Einzelfall wissen, ob ein Pferd frei von verbotenen Substanzen ist, kann man eine Urinprobe des Pferdes untersuchen lassen. In Abstimmung mit der Abteilung Veterinärmedizin der FN kann für diese Zwecke eine Untersuchung durchgeführt werden. Dabei sind genaue Angaben zur verwendeten Substanz zu machen. Das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln wird von der FN informiert und die Urinprobe kann direkt an das Labor geschickt werden. Das Medikationskontroll-Kit der FN ist hierbei zu verwenden. Das Kit kann man beim Tierarzt oder bei der FN für etwa 30 Euro erwerben. Die Laboruntersuchung dauert maximal eine Woche und kostet je nach Aufwand zwischen 200 und 400 Euro.

Grenzwerte legen fest, wie viel von einer bestimmten Substanz in Urin oder Blut vorhanden sein darf, ohne dass dies zu einem positiven Ergebnis führt. Einige Substanzen werden vom Pferd selbst produziert und sind in der "natürlichen Konzentration" deshalb nicht anzuprangern. Bestimmte Substanzen, die in der Umwelt oder im Grundfutter vorkommen, werden in unauffälliger Konzentration akzeptiert. Informationen zu Grenzwerten gibt es in den Listen der verbotenen Substanzen der ADMR oder in der LPO.

Für deutsche Reiter, Fahrer und Voltigierer, die auf internationalen Veranstaltungen starten, gilt für den Zeitraum des Wettkampfes vorrangig das Reglement der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI). Dies betrifft auch die internationalen Turniere, die in Deutschland stattfinden.

Die Art und Weise, wie Nachweiszeiten ermittelt werden, bedeutet, dass sie nicht auf jedes Pferd übertragbar sind. Darüber hinaus sind Faktoren wie die Wirkung der Substanz, ihre Dosierung, die Häufigkeit der Gabe sowie insbesondere die Erkrankung des Pferdes zu berücksichtigen. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, die Nachweiszeit mit einem zeitlichen Sicherheitszuschlag zu versehen. Diese Zeit, von der Gabe der Substanz bis zum Einsatz auf dem Turnier, nennt man Karenzzeit. Karenzzeiten lassen sich einerseits von Nachweiszeiten statistisch abgesichert ableiten oder sie beruhen auf pharmakologischen und veterinärmedizinischen Erkenntnissen. Die Karenzzeit darf nicht mit der Wartezeit eines Medikamentes verwechselt werden. Die Wartezeit beschränkt arzneimittelrechtlich die Anwendung einer Substanz bei Pferden, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

Die von der FN veröffentlichten Karenzzeiten sind als Empfehlung zu verstehen. Sie beinhalten großzügig angesetzte Sicherheitsaufschläge. Sie sind im Einzelfall jedoch keine absolute Garantie dafür, dass bei Berücksichtigung der Karenzzeit ein positives Ergebnis bei einer Medikationskontrolle verhindert wird. In der Biologie und der Medizin gibt es keine 100-prozentige Sicherheit. Daher beinhaltet auch die empfohlene Karenzzeit ein Restrisiko.

Nachweiszeiten geben an, wie lange bestimmte Substanzen in bestimmten Dosierungen und nach bestimmten Gaben bei einer geringen Anzahl (i.d.R. sechs) untersuchter Pferde nachweisbar waren. Diese Untersuchungen sind mit großem Forschungsaufwand und dadurch hohen Kosten (30.000 bis 50.000 Euro je Substanz) verbunden. Daher liegen Nachweiszeiten bisher in erster Linie für Substanzen vor, die häufig in der Pferdemedizin eingesetzt werden.

Grundsätzlich entscheiden die analytischen Möglichkeiten eines Labors über den Nachweis einer Substanz. Substanzen, deren Nachweis vor einigen Jahren noch nicht möglich war, können heute durch neue und verbesserte Analysemethoden nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist es möglich, Substanzen länger nachzuweisen. Zuweilen überschreitet dann die Nachweiszeit die Wirkdauer einer Substanz.

Um dem Rechnung zu tragen, werden fast alle Substanzen, für die Nachweiszeiten ermittelt worden sind, mit einer eingeschränkten Analytik untersucht. Die Analytik orientiert sich in diesen Fällen an der Wirksamkeit einer Substanz und nicht an ihrer Nachweisbarkeit. Das heißt: Diese Substanzen führen nur dann zu einer positiven Probe, wenn die nachgewiesene Menge das jeweilige Screening Limit überschreitet. Insofern stimmt die häufig gemachte Aussage nicht, dass man mit jeder noch so kleinen Menge grundsätzlich positiv getestet wird.

Die FN lässt alle Medikationsproben im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln analysieren. Somit ist sichergestellt, dass jede Probe nach gleichen analytischen Maßstäben geprüft wird.

Die "Nulltoleranz" im Reitsport ist so zu verstehen, dass zum Zeitpunkt des Wettkampfes keine verbotene Substanz im Körper des Pferdes vorhanden sein darf. Ob das Pferd zum Zeitpunkt der Kontrolle frei von verbotenen Substanzen ist, wird durch die Untersuchung von Urin oder Blut eines Pferdes oder gegebenenfalls durch anderes Probenmaterial nachgewiesen.

Jeder Verantwortliche (Reiter, Fahrer, Longenführer, Voltigierer, Besitzer und/oder Eigentümer) hat dafür zu sorgen, dass keine verbotene Substanz in den Körper des Pferdes gelangt. Wenn ein Turniereinsatz geplant ist, muss der Tierarzt darauf hingewiesen werden.

Unerlaubte Medikation ist die Verwendung von Substanzen, die in der Liste II der ADMR aufgeführt sind. Außerhalb des Wettkampfes können diese Substanzen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Werden sie im zeitlichen Zusammenhang mit einem Wettkampf eingesetzt, wird dies als Regelverstoß gewertet. Es gibt Fälle, in denen ganz bewusst verbotene Substanzen eingesetzt werden, um die leistungsmindernden Symptome eines kranken Pferdes im Wettkampf zu unterdrücken. Oftmals kommt ein Fall der unerlaubten Medikation aber auch dadurch zustande, dass ein Pferd mit guter Absicht therapiert, die Wirkdauer der verwendeten Substanz jedoch falsch eingeschätzt wurde. Um dieses zu vermeiden, sollten die empfohlenen Karenzzeiten berücksichtigt werden.

Ihr Ansprechpartner

Diana Muennich

Sekretariat

Tel: 02581/6362-390
Fax: 02581/6362-543

dmuennich@fn-dokr.de

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